Intergrierte Versorgung (IV)
Integrierte bzw. besondere, fachübergreifende Versorgungsmodelle werden vor allem für Patienten mit Erkrankungen angeboten, die eine komplexe Behandlung erfordern. Häufig sind mehrere Ärzte und medizinische Einrichtungen beteiligt.
Voraussetzung für ein solches Leistungsangebot ist ein Vertragsabschluss zwischen einer oder mehreren Krankenkassen und den Leistungserbringern. Somit kann der Patient nach der Operation umfangreiche Therapieeinheiten nutzen. Je nach Indikation entsprechen diese Therapieeinheiten einer ambulanten Rehabilitation.